Bereits im Dezember 2007 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie und legten dabei die Basis für einen liberalen Umgang mit Product Placement. Was in amerikanischen Produktionen Gang und Gäbe ist, sollte nun auch für europäische Werke erlaubt sein. Demnach dürfen zu Werbezwecken Produkte in deutschen Formaten platziert werden, sofern die Beteiligung Dritter ausreichend gekennzeichnet wird.
Bis Ende diesen Jahres haben die einzelnen Mitgliedsstaaten noch Zeit die Vorgaben in nationales Recht zu übernehmen, können für sich aber strengere Richtlinien erlassen. Gingen die Meinungen zu Beginn der Debatte noch klar in Richtung strengere Vorgaben für deutsche Formate, so ist seit Anfang diesen Jahres – auch aufgrund der Wirtschaftskrise und damit einhergehenden sinkenden Werbeerlösen aus klassischer TV-Werbung - eine Tendenz zu Product Placement zu erkennen. Da inzwischen mehr darüber diskutiert wird, ob die Kennzeichnungspflicht von Product Placement dann auch für amerikanische Produktionen gelten müsste, kann angenommen werden, dass dies eine endgültige Entscheidung darstellt und Ende 2009 auch deutsche Produktionen eine weitere Werbe- und Finanzierungsform erschließen können.